GLP unterstützt klare Regeln für Personen mit Schutzstatus S

Medienmitteilung

GLP unterstützt klare Regeln für Personen mit Schutzstatus S

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die geplante Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht. Damit sollen die Zuständigkeiten und die Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S geregelt werden, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

 

Die GLP begrüsst, dass der Kanton weiterhin für die Unterstützung zuständig bleibt. Dadurch können bestehende Strukturen und Fachkompetenzen weiter genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Gleichzeitig unterstützt die GLP die Finanzierung über den kantonalen Flüchtlingspool. Damit werden die Kosten solidarisch verteilt und einzelne Gemeinden nicht übermässig belastet.

 

Auch der bisherige Unterstützungsansatz von 13.50 Franken pro Person und Tag kann aus Sicht der GLP vorerst beibehalten werden, da dieser der bestehenden Logik folgt. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Ansatz die berufliche und gesellschaftliche Integration nicht erschwert.

 

«Unser Ziel muss sein, dass die Betroffenen möglichst rasch auf eigenen Beinen stehen können. Dafür braucht es Eigenverantwortung, aber auch gezielte Investitionen in Sprache, Bildung und berufliche Qualifikation. Was kurzfristig etwas kostet, kann langfristig Sozialhilfekosten vermeiden», sagt Landrätin Annette Blättler.

 

Die GLP fordert deshalb, die Auswirkungen des Unterstützungsansatzes nach einer festgelegten Frist zu überprüfen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob genügend Anreize für eine Erwerbstätigkeit bestehen und gleichzeitig notwendige Bildungs- und Integrationsmassnahmen möglich bleiben.

 

Für die GLP ist entscheidend, dass die neue Regelung klare Zuständigkeiten, eine faire Kostenverteilung und wirksame Integration miteinander verbindet. Denn eine erfolgreiche berufliche Integration stärkt die Eigenverantwortung und entlastet langfristig auch die öffentliche Hand.