Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Mit der Verlängerung der Einführungsfrist bis zum 1. Januar 2030 sollen die laufenden Beschwerdeverfahren in den Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten sauber abgeschlossen werden können.
Die GLP erachtet dieses Vorgehen als notwendig, damit Rechtssicherheit geschaffen und die Einführung des neuen Planungs- und Baugesetzes in allen Gemeinden erfolgreich abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig bedauert die Partei, dass dadurch das bisherige Baugesetz noch länger parallel zum neuen PBG angewendet werden muss.
«Eine einheitliche Rechtsgrundlage ist für Bauherrschaften, Planerinnen und Planer sowie die Gemeinden wichtig. Deshalb ist es richtig, die offenen Verfahren sorgfältig abzuschliessen – gleichzeitig erwarten wir, dass mit der neuen Frist bis 2030 endlich Klarheit geschaffen wird», sagt Landrätin Denise Weger, Co-Präsidentin der GLP Nidwalden.
Die GLP weist darauf hin, dass die parallele Anwendung des alten und des neuen Baugesetzes seit Jahren zu Mehraufwand und Unsicherheiten führt. Umso wichtiger sei es, dass die noch offenen Verfahren nun rasch abgeschlossen werden und das neue Planungs- und Baugesetz im ganzen Kanton einheitlich gilt.
Aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens unterstützt die GLP zudem den Antrag, auf eine 2. Lesung zu verzichten, damit die notwendige Fristverlängerung rasch in Kraft treten kann.